Die EU-Story, oder: Warum der Forum Vauban in den Konkurs geht
Stand: 26.10.2004
So fings an: Wir bekommen Anfang Oktober 2003 ohne weitere Erklärungen eine "Lastschrift". Thats it. Quiz: Wie hätten Sies verstanden? Tage voller Telefonate, Sorge und Chaos folgen.
Hintergund war: Die EU hatte Rechnungsprüfer in ihre eigenen Abteilungen geschickt. Das EU-Projekt "Modellstadtteil Vauban" war schließlich schon längst von den früheren Vorständen und der EU gemeinsam und in Einvernehmen durchgezogen und abgerechnet worden.
Die EU-internen Rechnungsprüfer fanden nun im Nachhinein, daß aus ihrer Sicht ein Teil der Fördergelder nicht korrekt verwendet worden seien und forderte nun statt von ihren eigenen Beamten, die eventuell einen Fehler gemacht hatten von uns das Geld zurück, unabhängig von der Tatsache, daß die Gelder längst wie vereinbart weiterverteilt worden waren. Die Gelder betrafen Fördermittel für die Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte.
Grundsätzlich fördert die EU nur mit 50% der Endsumme eine Maßnahme wie zum Beispiel energiesparende Haushaltsgeräte. Dies schien aber uns und den damals involvierten EU-Beamten ein zu hohe Förderung, die "Mitnahmeeffekte" ausgelöst hätten. Es wurde also folgende Konstruktion im Einvernehmen mit den Beamten gewählt:
Hier am Beispiel eines einzigen Gerätes:
- Der Forum Vauban tritt wie ein Händler auf und kauft (100% der Kosten) ein energiesparendes Hausgerät.
- Ein Endverbraucher und Begünstigter auf dem Vauban kauft das "subventionierte" Gerät für 85% des Kaufpreises, hat also eine Vergünstigung von 15% des Kaufpreises erhalten.
- Der vom Kunden bezahlte Betrag wird als "50% Gegenfinanzierung" verstanden, die EU zahlt also die anderen 50% des Gerätes als Förderung. Der vom Kunden bezahlte Betrag wird sozusagen als "Eigenkapital" angerechnet.
Hätte die EU nachträglich Einsprüche gegen das (mit ihr vereinbarte und unter Zeugen dokumentierte!) Vorgehen damals gefunden, hätte die EU natürlich bis zur Schlussrechnung Zeit gehabt, eine andere Verteilung der Gelder zu erreichen. Aber die EU war augenscheinlich zufrieden mit der vereinbarten Leistung des Forum Vauban.
Inzwischen haben wir - notgedrungen - drei Rechtsgutachten anfertigen lassen:
- Ob der Betrieb des Forums trotz der Forderung zunächst weiterlaufen kann und wie: Die Antwort lautete: ja
- Ob die jetzigen Vorstände in Haftung genommen werden können: nein
- Ob die Forderung als solches berechtigt sei, nachdem bereits abgerechnet worden war: nein
Hier dazu unser bereits am 28. April 2003 erstelltes Rechtsgutachten der Kanzlei Caemmerer / Dender / Lenz, das den Fall - wie wir finden - erschöpfend behandelt. Dieses Dokument ist das wichtigste der vorliegenden, auch wenn wir Ihnen natürlich die anderen nicht vorenthalten möchten. Es kommt zum Schluß, daß
- es einen Vetrauensschutz gibt dadurch, daß die Maßnahme bereits seit langem abgerechnet wurde.
- eine Rückforderung unverhältnismäßig wäre
- die Gelder im Rahmen der Förderrichtlinien verwendet wurden.
Wir konnten also relativ beruhigt sein, sehen uns aber einer übermächtigen Bürokratie gegenüber. Vor allem die vorigen Vorstände mussten schon sehr sehr viel Zeit allein schon in das Verstehen, was überhaupt Sache ist oder war, investieren.
Forum Vauban meldet, daß es den Konkurs angemeldet hat. Wir akzeptieren also, der Gewalt weichend, den Konkurs, weil:
- Die EU hat bereits einen Rechtstitel (so läuft das bei der EU), das heißt sie muß nicht erst ein Gerichtsverfahren anstrengen, bei dem ein Richter schaut, wer denn nun Recht hat, sondern sie kann das einfach so durchdrücken.
- Um dem zu entgehen, müßten wir selbst eine Klage anstreben, mit für uns unabsehbare Folgen:
- Wir würden dann als Privatpersonen eventuell haften, sollten wir diesen Prozess dennoch verlieren.
- Auch müßten wir die Kosten des Verfahrens selbst tragen, was bei 162.000 EUR Streitwert eine ganze Menge sein kann.
- 15. Oktober 2003 Forum an EU mit der Bitte um Klärung einer außergerichtlichen Einigung: eu0310141_2
- 15. Oktober 2003: Forum bittet um Beratung beim Insolvenzgericht: insolvenzgericht031013
Auf unsere Bitte hin schreibt Herr von Wogau, EU, an Frau Wallstroem, EU (die zuständige Dame), sie möge eine "angemessene Lösung" der Problematik finden.
- 30. Oktober 2003:Zwei EU-Abgeordnete Dr. v. Wogau, Rühle schreiben an die Zuständige Frau Wallström: Wogau an Wallström (PDF)
Brief des Forum Vauban an die EU, in dem die Schäden eines möglichen Konkurses geschildert werden.
Brief des Forum Vauban an die EU, in der der Erhalt der Lastschrift bestätigt wird und gebeten wird, uns die Rechtsmittel gegen die Lastschrift darzulegen, da wir die Forderung für vollständig unberechtigt halten.
Unser Rechtsgutachten 1 listet die Fälle auf, in denen dem Forum Vauban Rückforderungen drohen könnte: Nur bei Zuwendungen ohne Gegenleistung (auf Wunsch des Autors nicht hier veröffentlicht, kann aber bei Bedarf eingesehen werden).
Finanzlage des Forum Vauban am 20. November 2003
- 13. Fabruar 2004: Forum mahnt die zugesagte Antwort ei Frau Wallström an und lädt zur Klärung ein: eu040213
- 12. März 2004: Forum erklärt Insolvenzgericht, daß der von der EU versprochene Brief immer noch nicht eingetroffen ist: insolvenzgericht040312
In dem folgenden Brief bieten wir einen Vergleich an: Die EU bekommt alle unsere liquiden Mittel, das wäre deutlich mehr, als sie bekommen würde, wenn sie das Insolvenzverfahren durchzieht, da z.B. die Kosten des Konkursverwalters (und die werden mit 40% ermittelt!) immer zuerst von der restsumme abgezogen wird. Wir hätten daraus den Vorteil gehabt, daß der Verein hätte weiterarbeiten können.
Nun aber das: Ein von der EU beauftragtes Rechtsanwaltsbüro will von uns Geld eintreiben. Wir hatten bereits Konkurs angemeldet. Der Konkursrichter vom Amtsgericht Freiburg wollte jedoch mit der Eröffnung des Verfahens noch warten, da uns die EU bis April 2004 eine "ausführliche Antwort" auf unser Vergleichsangebot zukommen lassen wollte. Darauf warten wir bis heute.
2006: Die ehemaligen Vorstände unterliegen im Verfahren wegen Subventionsbetrug vor dem Amtsgericht Freiburg.
Mir persönlich kamen als Beobachter des Verfahrens Zweifel, ob das Gericht die Komplexität der Lage
verstanden hatte. Der nachfolgende Richter nannte das Urteil "schwer verständlich"
(er meinte eine fehlende Klarheit).
Die Angeklagten gewinnen ein weiteres Verfahren, bei welchem der Insolvenzverwalter vermutet, es wären
ungerechtfertigte Gratifikationen geflossen.
11.12.2008: Das Revisionsverfahren vor dem Landgericht Freiburg gegen die drei ehemaligen Vorstände wurde
wegen geringer Schuld eingestellt gegen die Zahlung von 300, 500 und 1000 EUR an den Verein für Rechtspflege.
Nun erwartet die drei ehemaligen Angeklagten möglicherweise noch ein Zivilverfahren, neben über 10.000 EUR
Anwaltskosten. Dafür wird ein Spendenkonto eingerichtet werden, aber wohl erst nachdem das Zivilverfahren
geklärt sein wird.
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